Gemeinsame Stellungnahme zur Novelle der Gebührenordnung für Ärzte – GOÄneu

Gemeinsame Stellungnahme zur Novelle der Gebührenordnung für Ärzte – GOÄneu
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Gemeinsame Stellungnahme zur Novelle der Gebührenordnung für Ärzte – GOÄneu

Eine gemeinsame Aktion von:

onkoderm: www.onkoderm.de

ADK: www.adk-online.org

DGDC: www.dgdc.de

DDL: www.ddl.de-

Bild-Copyright: Pexels by Nataliya Vaitkevich

onkoderm unterstützt die Initiative: https://goaeneu-so-nicht.de/

Situation

Die Novellierung der GOÄ ist dringend notwendig, um die ärztlichen Leistungen im privatärztlichen Bereich an den aktuellen Stand der Medizin und die realen Anforderungen einer differenzierten ambulanten Versorgung anzupassen. In der aktuellen gesundheitspolitischen Debatte liegt ein starker Fokus auf der sogenannten „sprechenden Medizin“. Dieses Anliegen ist berechtigt, sollte aber nicht zu einer strukturellen Benachteiligung der technisch-operativen oder diagnostisch-intensiven Fächer führen.

Die Dermatologie und ihre Teilgebiete wie die Dermatochirurgie, Phlebologie, Lasermedizin, ästhetische Dermatologie, Allergologie und Dermatopathologie tragen wesentlich zur qualitativ hochwertigen und flächendeckenden Versorgung bei. Deshalb wollen wir, die Fachgesellschaften und Berufsverbände, uns dafür einsetzen, dass die GOÄ-Novelle für alle Fachbereiche gleichermaßen anschlussfähig und zukunftsfähig bleibt.

Unser Ziel bleibt es, die flächendeckende und gesicherte Versorgung der Patientinnen und Patienten zu gewährleisten. Unser Anspruch ist dabei, dass die GOÄ mit der Novellierung sowohl den Pluralismus ärztlicher Tätigkeiten abbildet als auch die zukünftigen Entwicklungen in den sprechenden, technischen, diagnostischen und therapeutischen Leistungen ermöglicht und so zu einer modernen Medizin beiträgt.

Relevanz für die Versorgung – ein differenzierter Blick

Die Dermatologie ist ein Querschnittsfach mit einer großen Anzahl an Teilgebieten, die sich durch eine hohe Versorgungsdichte, ambulante Spezialisierung und diagnostische Breite auszeichnen. Darüber hinaus gibt es eine lange und erfolgreiche Geschichte der Zusammenarbeit mit angrenzenden Fachgebieten.

Die Dermatologie nimmt eine zentrale Rolle in der Prävention von Hauterkrankungen, in der operativen und konservativen Therapie sowie in der Langzeitbetreuung chronischer Erkrankungen ein. So macht zum Beispiel Hautkrebs 50 Prozent aller Krebsfälle aus. Hinzu kommen Innovationen in Diagnostik und Therapie, die in der neuen GOÄ sachgerecht abgebildet werden müssen.

Viele der hier vertretenen Fachbereiche sichern über spezialisierte ambulante Strukturen eine wohnortnahe Versorgung, die in vielen Regionen alternativlos ist. Die GOÄ-Novelle ist auch eine Chance, diese Versorgungsrealität sachgerecht abzubilden.

Defizite im bisherigen GOÄ-Entwurf aus Sicht der Spezialfächer

Im derzeitigen Entwurf zur neuen GOÄ lassen sich aus Sicht der Dermatologie und angrenzender Disziplinen folgende zentrale Problempunkte identifizieren:

  • Unterbewertung etablierter Leistungen wie operative Eingriffe, Laserbehandlungen und bildgestützte Diagnostik mit teils erheblichem Aufwand
  • Fehlende Abbildung innovativer Verfahren, insbesondere digitaler, KI-gestützter oder minimal-invasiver Diagnostik und Therapien
  • Unklare Abgrenzung von Leistungen zu anderen Fachgruppen (z. B. Grundversorgung vs. Spezialisierung)
  • Fehlende Differenzierung innerhalb komplexer Leistungsbereiche

Beispiele aus der Dermatologie

Innovative Diagnostik und Therapie fallen zu Lasten der Patientinnen und Patienten aus der Versorgung:

  • Hochentwickelte diagnostische Verfahren wie die digitale Videoauflichtmikroskopie, die optische Kohärenztomographie (OCT), die konfokale Laserscanmikroskopie (KLSM) oder die elektrische Impedanzspektroskopie zur nicht-invasiven Hautkrebsdiagnostik sind essenzielle Bestandteile der täglichen und notwendigen dermatologischen Diagnostik. Die Geräte werden teurer, eine Amortisation zunehmend schwierig.
  • Von der digitalen Videodermatoskopie und dem automatisierten Ganzkörpermapping über die OCT bis hin zur KLSM lässt sich diese Entwicklung eindeutig belegen.
  • Mit der GOÄ in der aktuellen Novelle gibt es keine adäquate Vergütung für diese technisch anspruchsvollen und kostenintensiven Verfahren.
  • Die Konsequenz: Diese innovativen Methoden stehen in Deutschland möglicherweise bald nicht mehr zur Verfügung oder Patientinnen und Patienten müssen sie als Selbstzahler durchführen. Beides sorgt für schlechtere Versorgung der Menschen in der Fläche.

Gemeinsame Perspektive: Fachärztliche Versorgung sichern

Die unterzeichnenden Verbände und Fachgesellschaften treten dafür ein, dass die neue GOÄ eine Balance zwischen sprechender Medizin und technisch-operativen bzw. diagnostisch fokussierten Fachgebieten wahrt. Eine moderne Gebührenordnung muss der gesamten Breite der Medizin gerecht werden, um eine patientenorientierte, spezialisierte und wohnortnahe Versorgung sicherzustellen und dabei Innovation nicht zu verhindern, sondern vielmehr aktiv zu fördern.

Erforderliche Maßnahmen für spezialisierte Fächer:

  • Anpassung der Bewertungen für etablierte und komplexe Leistungen in den betroffenen Spezialfächern
  • Einbindung moderner diagnostischer und therapeutischer Methoden in die Leistungsstruktur
  • Transparente Bewertungssystematik und Einbeziehung der Fachgesellschaften in die finale Ausgestaltung

Impulse für eine anschlussfähige Weiterentwicklung der GOÄ:

  • Modulare Differenzierung von Leistungsbereichen – z. B. Basis-, Spezial- und Hochspezialversorgung
  • Verständnis digitaler und KI-gestützter Entwicklungen als innovativen Teil der Fachentwicklung
  • Einbindung fachärztlich spezialisierter Ambulanzen durch konsensorientierte Beteiligungsformate (z. B. Fach-Workshops)

Unser Appell an die Bundesärztekammer und den Deutschen Ärztetag

Lassen Sie uns im gemeinsamen Austausch für alle Disziplinen und Professionen eine zukunftsfähige GOÄ entwickeln, die sowohl den Anforderungen der sprechenden Medizin als auch denen der anderen Fächer gerecht wird. Unser Ziel ist es dabei, die Versorgung der Menschen zu sichern und innovative Therapien auch in Zukunft zu ermöglichen.

Wir bitten Sie, die Vertreter des Deutschen Ärztetags und der Bundesärztekammer, sich für eine ausgewogene GOÄ stark zu machen, die sowohl die sprechende Medizin als auch die technischen, operativen und spezialisierten Fächer gleichwertig berücksichtigt. Denn die geplante GOÄ betrifft nicht nur die wirtschaftliche Tragfähigkeit dermatologischer Praxen, sondern vor allem die Qualität und Verfügbarkeit moderner Diagnostik- und Therapieverfahren für unsere Patientinnen und Patienten.

Das Positionspapier zum Download finden Sie hier: Hier herunterladen

MUSTER-TEXT FÜR ONKODERM-MITGLIEDER

Meine Stellungnahme zur GOÄneu aus dermatologischer Sicht

Als Fachärztin/Facharzt für Dermatologie sehe ich die geplante Neufassung der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄneu) mit großer Sorge. Die von den ärztlichen Verbänden geäußerte Einschätzung, dass die Reform grundsätzlich eine Verbesserung für die Ärzteschaft darstelle, erscheint in vielerlei Hinsicht unzutreffend oder zumindest zu optimistisch.

1. Unzureichende Anpassung an den medizinischen Fortschritt

Die GOÄneu sollte eigentlich eine angemessene Honorierung moderner diagnostischer und therapeutischer Verfahren gewährleisten. Gerade in der Dermatologie haben sich in den letzten Jahren hochpräzise Techniken wie die digitale Dermatoskopie, konfokale Laserscan-Mikroskopie und innovative Lasermedizin etabliert. Die bisherigen Entwürfe der GOÄneu erfassen viele dieser Leistungen jedoch nicht adäquat oder bewerten sie zu niedrig.

2. Mangelnde wirtschaftliche Kalkulation

Einige Fachverbände vertreten die Ansicht, dass die GOÄneu zu einer besseren Honorierung führen wird. Dies trifft in der Breite jedoch nicht zu. Auch die Kalkulationsgrundlagen für viele dermatologische Leistungen bleiben deutlich hinter den realen Kosten zurück. Gerade in einer Praxis mit hohen Investitions- und Materialkosten – etwa für Lasergeräte oder photodynamische Therapie – wird die geplante Vergütung nicht kostendeckend sein.

3. Einschränkungen in der Individualvergütung

Ein Kernproblem der GOÄneu ist die stärkere Standardisierung der Abrechnung. Bislang ermöglicht das bisherige System eine flexible Anpassung an die individuelle medizinische Situation, insbesondere durch den sogenannten Steigerungsfaktor. Die neuen Regelungen könnten es erheblich erschweren, komplexe dermatologische Krankheitsbilder angemessen abzurechnen. Dies betrifft insbesondere chronisch-entzündliche Hauterkrankungen, die eine langfristige, engmaschige Betreuung erfordern.

4. Gefährdung der Qualität und Verfügbarkeit privatärztlicher Versorgung

Sollte die GOÄneu in der jetzigen Form umgesetzt werden, besteht die Gefahr, dass privatärztliche dermatologische Leistungen in ihrer Qualität und Verfügbarkeit eingeschränkt werden. Praxen könnten gezwungen sein, weniger zeitintensive Behandlungen anzubieten oder sich wirtschaftlich unrentablen Leistungen zu entziehen. Langfristig könnte dies auch Auswirkungen auf die Versorgung von gesetzlich Versicherten haben, da viele Innovationen zunächst im privatärztlichen Bereich erprobt und finanziert werden.

5. Fehlinterpretation durch einige ärztliche Verbände

Einige ärztlichen Verbände vertraten und vertreten in ihren Stellungnahmen die Auffassung, dass die GOÄneu eine faire und zukunftssichere Lösung darstelle. Diese Einschätzung verkennt die realen Herausforderungen in der dermatologischen Praxis. Diesen zentralen Punkt der Kritik hat auch der BVDD unmissverständlich und nachdrücklich für den gesamten Fachbereich klargestellt. Eine Gebührenordnung, die sich nicht an den tatsächlichen wirtschaftlichen Gegebenheiten orientiert, führt langfristig zu einer Unterfinanzierung und könnte insbesondere spezialisierte dermatologische Praxen in ihrer Existenz bedrohen.

Fazit und Forderung

Aus dermatologischer Sicht ist eine grundlegende Überarbeitung der GOÄneu erforderlich. Insbesondere müssen moderne Verfahren besser berücksichtigt, wirtschaftliche Faktoren realistisch kalkuliert und die Flexibilität in der Abrechnung erhalten bleiben. Die aktuelle Zustimmung vieler Verbände beruht auf einer Fehleinschätzung der langfristigen Auswirkungen. Eine Reform sollte nicht nur politisch tragfähig sein, sondern auch die Versorgung und Wirtschaftlichkeit der Facharztpraxen gewährleisten.

Name der Praxis · Signatur Kollegin/Kollege

onkoderm e.V. – das bundesweite Netzwerk aktiver Dermato-Onkologen
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